Schwimmbad Öffnungszeiten

Montag07:00 – 10:00 Uhr
Dienstag07:00 – 10:00 Uhr
Mittwoch07:00 – 10:00 Uhr
Donnerstag07:00 – 10:00 Uhr
16:00 – 21:00 Uhr
16:00 – 17:30 Uhr
Freitag07:00 – 13:00 Uhr
16:00 – 21:00 Uhr
Samstag07:00 – 13:00 Uhr
11:00 – 12:30 Uhr

In den Zeiten Donnerstag von 16:00 – 17:30 Uhr und Samstag 11:00-12:30 Uhr findet die Kinderspielstunde statt.

An Sonntagen und gesetzlichen Feiertagen hat das Bad geschlossen.

Schwimmbad Tarife

  • Eintritt vor 8 Uhr
    3,00€
  • Ermäßigt*
    2,00€
  • sonstige Zeiten
    4,00€
  • Ermäßigt*
    2,50€
  • Familienkarte (2 Erw. + Kinder 6 bis unter 18 Jahre)
    8,50€

Freien Eintritt haben Kinder unter 6 Jahre in Begleitung eines Erwachsenen.

Behinderte Kinder von 6 bis unter 18 Jahren ab 70% MdE, sowie anerkannte Begleitpersonen von Behinderten ab 70% MdE.

Inhaber von Kinderferienpässen zahlen 0,50 EUR

Sauna Öffnungszeiten

Montag14:00 – 18:00 Uhrgemischte Sauna
18:00 – 21:00 UhrDamensauna
Dienstag15:00 – 21:00 Uhrgemischte Sauna
Mittwoch14:00 – 21:00 UhrDamensauna

Die Sauna ist zur Zeit noch nicht wieder geöffnet!

Sauna Tarife

  • Ohne mögliche Schwimmbadnutzung
    6,00€
  • Mit möglicher Schwimmbadnutzung
    9,50€

Nutzen Sie die Vorteile der Geldwertkarten:

25€-Geldwertkarte:Sie erhalten bei Abbuchung des Eintrittspreises jeweils10 % Rabatt
50€-Geldwertkarte:Sie erhalten bei Abbuchung des Eintrittspreises jeweils20 % Rabatt
100€-Geldwertkarte:Sie erhalten bei Abbuchung des Eintrittspreises jeweils30 % Rabatt

Für die Geldwertkarte wird ein Pfand von 5,00 € fällig.
Bei Verlust kann die Karte gesperrt werden und Sie erhalten den Restwert gutgeschrieben.

*) Ermäßigung auf Nachweis für Kinder und Jugendliche von 6 bis unter 18 Jahren, Schüler unter 25 Jahren mit Schülerausweis (auch Berufsschulen), Studenten unter 25 Jahren mit Studentenausweis, Auszubildende, Grundwehr- und Zivildienstleistende mit Truppen/Zivi-Ausweis, Behinderte ab 70% MdE mit Nachweis, Inhaber von Seniorenpässen, Inhaber von Ferienpässen für Erwachsene, , Empfänger von Sozialhilfe mit Nachweis, Empfänger von Leistungen nach dem Asylbewerber LG mit Nachweis. Entsprechende Nachweise sind vorzulegen.